4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.02.2013 – IV S 23/12

Antrag auf Feststellung unzulässig verweigerter Aktenvorlage - Vertretungszwang

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Antrag auf Entscheidung des BFH über die Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage von Akten oder der Erteilung von Auskünften nach § 86 Abs. 3 FGO kann nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt werden .

Leitsatz

  1. NV: Ein Antrag auf Entscheidung des BFH über die Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage von Akten oder der Erteilung von Auskünften nach § 86 Abs. 3 FGO kann nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt werden .
  2. NV: Für den Antrag besteht Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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