4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.12.2011 – IV S 11/11

Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung einer vom FG nicht als entscheidungserheblich angesehenen inneren Tatsache

Aus dem Leitsatz

NV: Haben die Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Kauf- und Abtretungsvertrag über ihre Gesellschaftsanteile geschlossen, verletzt das FG seine Sachaufklärungspflicht nicht, wenn es den Vertrag unter Berücksichtigung der Gesamtumstände dahin würdigt, dass nur einzelne Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens veräußert worden sind, und über…

Leitsatz

NV: Haben die Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Kauf- und Abtretungsvertrag über ihre Gesellschaftsanteile geschlossen, verletzt das FG seine Sachaufklärungspflicht nicht, wenn es den Vertrag unter Berücksichtigung der Gesamtumstände dahin würdigt, dass nur einzelne Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens veräußert worden sind, und über die Behauptung der Gesellschafter, sie hätten subjektiv die Übertragung Gesellschaftsanteilen beabsichtigt, keine weiteren Beweise erhebt, sondern die Behauptung als wahr unterstellt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat