4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.12.2010 – IV R 5/10

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt - Anforderungen an die Postausgangskontrolle

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Grundsätze über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für das Finanzamt in gleicher Weise wie für den Steuerpflichtigen und die Angehörigen der rechtsberatenden und steuerberatenden Berufe, insbes. ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet .

Leitsatz

  1. NV: Die Grundsätze über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für das Finanzamt in gleicher Weise wie für den Steuerpflichtigen und die Angehörigen der rechtsberatenden und steuerberatenden Berufe, insbes. ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet .
  2. NV: Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch das Finanzamt scheidet aus, wenn ein Organisationsverschulden des Finanzamts hinsichtlich der verspäteten Übermittlung eines schon am Vortag bearbeiteten und zum Versand per Fax vorbereiteten Schreibens nicht auszuschließen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 5. November 2009, Az: 13 K 83/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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