4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.05.2013 – IV R 24/10

Anforderungen an wirksame Postausgangskontrolle bei Weiterleitung fristwahrender Schriftstücke im Wege des Behördenaustausches

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur wirksamen Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen über externe Dienstleister gelten grundsätzlich auch bei der Versendung im Wege des Behördenaustausches.

Leitsatz

  1. NV: Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur wirksamen Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen über externe Dienstleister gelten grundsätzlich auch bei der Versendung im Wege des Behördenaustausches.
  2. NV: Dies macht es notwendig, bei fristwahrenden Schriftstücken eine Ausgangskontrolle vorzusehen oder aber zumindest die mit der behördeninternen Weiterleitung beauftragte Poststelle auf die Frist und die Wichtigkeit des Schriftstücks hinzuweisen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 27. April 2010, Az: 12 K 4/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 56 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat