4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.09.2010 – IV B 93/09

Rügeverzicht bei Beweisantrag

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die pauschale Bezugnahme eines Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf sein schriftliches Vorbringen reicht als Rüge, ein Beweisantrag sei übergangen worden, nicht aus.

Leitsatz

  1. NV: Die pauschale Bezugnahme eines Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf sein schriftliches Vorbringen reicht als Rüge, ein Beweisantrag sei übergangen worden, nicht aus.
  2. NV: Aufgrund des finanzgerichtlichen Grundsatzes, den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen, müssen die Beteiligten grundsätzlich damit rechnen, dass das FG nach der mündlichen Verhandlung abschließend entscheidet und keine Beweiserhebung anordnet.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 27. Mai 2009, Az: 2 K 93/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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