4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.08.2014 – IV B 91/13

Rüge materieller Rechtsanwendungsfehler
ECLI: DE:BFH:2014:B.210814.IVB91.13.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Rüge fehlerhafter Anwendung materiellen Rechts führt grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision.

Leitsatz

NV: Die Rüge fehlerhafter Anwendung materiellen Rechts führt grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 9. Juli 2013 - 11 K 1975/10 F wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 9. Juli 2013, Az: 11 K 1975/10 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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