4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.08.2011 – IV B 77/10

Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung eines Zulassungsgrundes bei kumulativer Urteilsbegründung

Aus dem Leitsatz

NV: Ist das angefochtene Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, die jede für sich nach Auffassung des FG das Entscheidungsergebnis tragen, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden.

Leitsatz

NV: Ist das angefochtene Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, die jede für sich nach Auffassung des FG das Entscheidungsergebnis tragen, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 11. Juni 2010, Az: 15 K 4053/03, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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