4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.09.2010 – IV B 60/09

Fehlinterpretation der Einlassung von Beteiligten als Revisionsgrund - Rüge nicht schlüssiger Beweiswürdigung - Sanierung von Unternehmen durch Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Aus dem Leitsatz

1. NV: Allein die mögliche Fehlinterpretation der Einlassung von Beteiligten durch das FG begründet weder einen Verfahrensmangel noch einen schwerwiegenden Rechtsfehler i.S. einer willkürlichen Rechtsanwendung .

Leitsatz

  1. NV: Allein die mögliche Fehlinterpretation der Einlassung von Beteiligten durch das FG begründet weder einen Verfahrensmangel noch einen schwerwiegenden Rechtsfehler i.S. einer willkürlichen Rechtsanwendung .
  2. NV: Sachfremde Erwägungen, die das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen können, liegen nicht schon dann vor, wenn ein Beteiligter die Würdigung des FG nicht für schlüssig hält .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 29. Januar 2009, Az: 2 K 3081/06 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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