4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.07.2010 – IV B 55/09

Keine Vorlage der Vollmacht in mündlicher Verhandlung - Klageabweisung - Verfahrensverstoß

Aus dem Leitsatz

NV: Wird der Prozessbevollmächtigte ohne Vorlage einer Vollmacht einstweilen zur Prozessführung zugelassen, so kann ein Endurteil erst nach Ablauf der für die Beibringung der Vollmacht (bzw. Beibringung der Genehmigungen betr. die bisherigen Prozessführung) zu setzenden angemessenen Frist ergehen .

Leitsatz

NV: Wird der Prozessbevollmächtigte ohne Vorlage einer Vollmacht einstweilen zur Prozessführung zugelassen, so kann ein Endurteil erst nach Ablauf der für die Beibringung der Vollmacht (bzw. Beibringung der Genehmigungen betr. die bisherigen Prozessführung) zu setzenden angemessenen Frist ergehen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 31. März 2009, Az: 8 K 2956/07 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 155 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
  • § 89 Abs. 1 S. 1 ZPO
  • § 89 Abs. 1 S. 2 ZPO

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