4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.05.2012 – IV B 33/11

Zulassung der Revision wegen Divergenz

Aus dem Leitsatz

NV: Eine zur Zulassung der Revision führende Divergenz liegt nicht vor, wenn das Finanzgericht ausdrücklich von den in der Rechtsprechung des BFH entwickelten Rechtsgrundsätzen ausgegangen ist, diese aber nach Auffassung des Beschwerdeführers nicht zutreffend angewandt hat (ständige Rechtsprechung).

Leitsatz

NV: Eine zur Zulassung der Revision führende Divergenz liegt nicht vor, wenn das Finanzgericht ausdrücklich von den in der Rechtsprechung des BFH entwickelten Rechtsgrundsätzen ausgegangen ist, diese aber nach Auffassung des Beschwerdeführers nicht zutreffend angewandt hat (ständige Rechtsprechung).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 31. Januar 2011, Az: 2 K 179/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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