4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.04.2011 – IV B 32/10

Sachaufklärungspflicht

Aus dem Leitsatz

NV: Die Sachaufklärungspflicht erfordert, dass das FG Tatsachen und Beweismitteln nachgeht, die sich ihm in Anbetracht der Umstände des Einzelfalls hätten aufdrängen müssen, sofern sie aus seiner Sicht entscheidungserheblich sind (ständige Rechtsprechung).

Leitsatz

NV: Die Sachaufklärungspflicht erfordert, dass das FG Tatsachen und Beweismitteln nachgeht, die sich ihm in Anbetracht der Umstände des Einzelfalls hätten aufdrängen müssen, sofern sie aus seiner Sicht entscheidungserheblich sind (ständige Rechtsprechung).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 17. März 2010, Az: 15 K 4737/07 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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