4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.04.2010 – IV B 32/09

NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung kann nur bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt vorliegen. Auszugehen ist von dem Sachverhalt, den das FG festgestellt und seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat.

Leitsatz

  1. NV: Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung kann nur bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt vorliegen. Auszugehen ist von dem Sachverhalt, den das FG festgestellt und seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat.
  2. NV: Zu den Darlegungserfordernissen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage.
  3. NV: Die schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen der Übergehung von Beweisanträgen erfordert insbesondere die Darlegung, dass die Übergehung in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 22. Januar 2009, Az: 10 K 5026/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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