4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.11.2011 – IV B 30/10

Verfahrensfehler bei Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Unzulässigkeit der geänderten Zuweisung einzeln ausgewählter Verfahren - Zurückverweisung der Rechtssache - Dauer der Wirksamkeit eines Geschäftsverteilungsplans

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan führt dann zu einem Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO und § 119 Nr. 1 FGO, wenn er sich zugleich als Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt .

Leitsatz

NV: Ein Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan führt dann zu einem Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO und § 119 Nr. 1 FGO, wenn er sich zugleich als Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Bremen, 11. März 2010, Az: 1 K 27/08 (6), Urteil; nachgehend BFH, 28. November 2019, Az: IV R 54/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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