4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.03.2010 – IV B 28/09

Grundsätzliche Bedeutung - Untervollmacht umfasst Empfangsvollmacht - Wirksame Zustellung an Unterbevollmächtigten

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die (Prozess-)Vollmacht ermächtigt, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, auch zur Erteilung einer Untervollmacht.

Leitsatz

  1. NV: Die (Prozess-)Vollmacht ermächtigt, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, auch zur Erteilung einer Untervollmacht.
  2. NV: Die Untervollmacht kann ebenso wie die Vollmacht formlos erteilt werden.
  3. NV: Die Zustellung an den Unterbevollmächtigten ersetzt die Zustellung an den Bevollmächtigten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 27. Januar 2009, Az: 6 K 4404/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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