4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.01.2012 – IV B 22/11

Anforderungen an Darlegung eines Verfahrensmangels bei Übergehen eines Vertagungsantrags

Aus dem Leitsatz

NV: Zur Darlegung eines erheblichen Vertagungsgrund i.S. des § 155 FGO i.V. mit § 227 Abs. 1 ZPO bei Wechsel des Prozessbevollmächtigten kurz vor der mündlichen Verhandlung ist ein Vortrag des Klägers zu den Gründen der Mandatsniederlegung erforderlich, weil nur so beurteilt werden kann, ob ihn ein Verschulden an der Mandatsniederlegung trifft.

Leitsatz

NV: Zur Darlegung eines erheblichen Vertagungsgrund i.S. des § 155 FGO i.V. mit § 227 Abs. 1 ZPO bei Wechsel des Prozessbevollmächtigten kurz vor der mündlichen Verhandlung ist ein Vortrag des Klägers zu den Gründen der Mandatsniederlegung erforderlich, weil nur so beurteilt werden kann, ob ihn ein Verschulden an der Mandatsniederlegung trifft.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 16. Dezember 2010, Az: 15 K 2401/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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