4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.01.2010 – IV B 136/08

Dieser BFH-Beschluss ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangen und deshalb mit BFH-Beschluss vom 24.11.2010 IV B 136/08 ersatzlos aufgehoben worden; er ist wirkungslos

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Darlegung einer Divergenz setzt voraus, dass die Entscheidungen des BFH, zu denen das Urteil des FG nach Auffassung des Rügenden im Widerspruch steht, zur gleichen rechtlichen Problematik ergangen sind.

Leitsatz

  1. NV: Die Darlegung einer Divergenz setzt voraus, dass die Entscheidungen des BFH, zu denen das Urteil des FG nach Auffassung des Rügenden im Widerspruch steht, zur gleichen rechtlichen Problematik ergangen sind.
  2. NV: Zur Darlegung, dass eine Überraschungsentscheidung oder eine Verletzung gegen die Hinweispflicht vorliege, gehört auch, was ein Beteiligter noch vorgetragen hätte, wenn ihm rechtliches Gehör gewährt worden wäre.
  3. NV: Zur Darlegung eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Sachaufklärung von Amts wegen gehört u.a., weshalb sich auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen und dass die Nichterhebung der Beweismittel bei nächster sich bietender Gelegenheit gerügt worden ist oder nicht gerügt werden konnte.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 23. Oktober 2008, Az: 9 K 1575/08, Urteil; nachgehend BFH, 24. November 2010, Az: IV B 136/08, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 76 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat