4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.07.2011 – IV B 131/10

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verschulden bei elektronischer Fristenkontrolle

Aus dem Leitsatz

NV: Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe müssen für eine zuverlässige Fristenkontrolle sorgen und die Organisation des Bürobetriebs so gestalten, dass Fristversäumnisse vermieden werden. Wird eine elektronische Fristenkontrolle - z.B. im Zuge einer Neuinstallation des Rechners - außer Funktion gesetzt, müssen sie sich entweder selbst…

Leitsatz

NV: Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe müssen für eine zuverlässige Fristenkontrolle sorgen und die Organisation des Bürobetriebs so gestalten, dass Fristversäumnisse vermieden werden. Wird eine elektronische Fristenkontrolle - z.B. im Zuge einer Neuinstallation des Rechners - außer Funktion gesetzt, müssen sie sich entweder selbst rechtzeitig vergewissern, dass die Fristenkontrolle wieder funktioniert, oder die Einhaltung der laufenden Fristen in anderer Form sicherstellen. Es genügt nicht, die erforderliche erneute Aktivierung der elektronischen Fristenüberwachung einem vertrauenswürdigen und ansonsten zuverlässigen Mitarbeiter zu übertragen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 26. Oktober 2010, Az: 12 K 3198/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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