4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.09.2010 – IV B 121/09

Zulassung der Revision bei Streit um Voraussetzungen des § 129 AO

Aus dem Leitsatz

NV: Allein der Vortrag, das FG habe von einem mechanischen Eingabefehler als offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO ausgehen müssen, rügt einen materiell-rechtlichen Fehler und führt deshalb nicht zur Zulassung der Revision.

Leitsatz

NV: Allein der Vortrag, das FG habe von einem mechanischen Eingabefehler als offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO ausgehen müssen, rügt einen materiell-rechtlichen Fehler und führt deshalb nicht zur Zulassung der Revision.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 29. Juli 2009, Az: 2 K 3028/08 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 129 AO

Challenge

Können Sie die zitierten Normen anwenden?

Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.

  1. 1
    Prüferfrage · eigene Seite

    Erklären Sie die Funktion des § 177 AO.

    Typische Nachfrage: Kann über § 177 AO die Steuer unter die bisherige Festsetzung sinken?
  2. 2
    Wissensfrage · eigene Seite

    Was ist ein materieller Fehler i. S. d. § 177 AO?

    Jeder Fehler (einschl. § 129 AO), der zu einer Steuer führt, die von der gesetzlich entstandenen abweicht (§ 177 Abs. 3 AO).

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat