4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.07.2013 – IV B 109/12

Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde - Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren - Darlegung eines Gehörsverstoßes bei behaupteter Überraschungsentscheidung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Zielt bei gleichzeitigem Antrag nach § 107 FGO auch die Nichtzulassungsbeschwerde allein auf eine Berichtigung des FG-Urteils wegen einer offenbaren Unrichtigkeit, so kann mit der Beschwerde die Zulassung der Revision nach den §§ 115 Abs. 2 Nr. 3, 119 Nr. 6 FGO nicht erreicht werden .

Leitsatz

  1. NV: Zielt bei gleichzeitigem Antrag nach § 107 FGO auch die Nichtzulassungsbeschwerde allein auf eine Berichtigung des FG-Urteils wegen einer offenbaren Unrichtigkeit, so kann mit der Beschwerde die Zulassung der Revision nach den §§ 115 Abs. 2 Nr. 3, 119 Nr. 6 FGO nicht erreicht werden .
  2. NV: Im Rechtsmittelverfahren kann die Hauptsache nur dann wirksam für erledigt erklärt werden, wenn das Rechtsmittel (hier die Nichtzulassungsbeschwerde) im Zeitpunkt der Erledigungserklärung zulässig war .
  3. NV: Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes (hier Überraschungsentscheidung), der sich auf einzelne Feststellungen bezieht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 28. Juni 2012, Az: 5 K 4958/07 U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 96 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat