3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.01.2010 – III S 68/08 (PKH)

PKH für ein Revisionsverfahren wegen Rückforderung von weitergeleitetem Kindergeld

Aus dem Leitsatz

NV: Die von der Beigeladenen beabsichtigte Rechtsverteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, da nach ständiger Rechtsprechung Kindergeld auch dann vom Leistungsempfänger zurückzufordern ist, wenn es aufgrund seiner Weisung an einen Dritten ausgezahlt wurde und dieser den Erhalt nicht formgerecht bestätigt.

Leitsatz

NV: Die von der Beigeladenen beabsichtigte Rechtsverteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, da nach ständiger Rechtsprechung Kindergeld auch dann vom Leistungsempfänger zurückzufordern ist, wenn es aufgrund seiner Weisung an einen Dritten ausgezahlt wurde und dieser den Erhalt nicht formgerecht bestätigt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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