3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.07.2011 – III S 41/10

Anhörungsrüge wegen Überraschungsentscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

NV: Überraschungsentscheidungen sind in Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren praktisch ausgeschlossen. Denn diese erfordern weder eine Sachverhaltswürdigung noch die rechtliche "Lösung" des Streitfalles, wobei sich gegenüber dem bisherigen Verfahren neue Aspekte ergeben könnten, sondern lediglich die Prüfung, ob Zulassungsgründe vorliegen und bis zum Ablauf…

Leitsatz

NV: Überraschungsentscheidungen sind in Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren praktisch ausgeschlossen. Denn diese erfordern weder eine Sachverhaltswürdigung noch die rechtliche "Lösung" des Streitfalles, wobei sich gegenüber dem bisherigen Verfahren neue Aspekte ergeben könnten, sondern lediglich die Prüfung, ob Zulassungsgründe vorliegen und bis zum Ablauf der Begründungsfrist auch dargelegt wurden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 30. August 2010, Az: III B 2/09, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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