3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.12.2013 – III S 33/13 (PKH)

Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung; Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergelds

Aus dem Leitsatz

1. NV: Beruht eine Klageabweisung auf mehreren, jeweils für sich tragenden Entscheidungsgründen, hängt der Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde davon ab, dass gegen jeden dieser Entscheidungsgründe Zulassungsgründe in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise bezeichnet werden und vorliegen. Beruht die Klageabweisung auf einer Haupt- und einer Hilfsbegründung…

Leitsatz

  1. NV: Beruht eine Klageabweisung auf mehreren, jeweils für sich tragenden Entscheidungsgründen, hängt der Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde davon ab, dass gegen jeden dieser Entscheidungsgründe Zulassungsgründe in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise bezeichnet werden und vorliegen. Beruht die Klageabweisung auf einer Haupt- und einer Hilfsbegründung, so genügt die Darlegung eines Zulassungsgrundes hinsichtlich der Hilfsbegründung nicht, wenn nicht auch die Hauptbegründung des FG in Frage gestellt wird.
  2. NV: Eine Abzweigung des an den Kindergeldberechtigten bereits ausgezahlten Kindergeldes scheidet aus, da der Kindergeldanspruch durch die Auszahlung erlischt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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