3. SenatNV
BFH, Beschluss vom 16.12.2013 – III S 23/13 (PKH)
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler; Überraschungsentscheidung
Aus dem Leitsatz
1. NV: Wird mit einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensfehler ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten geltend gemacht, erfordert eine ordnungsgemäße Rüge insbesondere die genaue Bezeichnung der Aktenteile, die das FG nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt haben soll, und die Benennung der…
Leitsatz
- NV: Wird mit einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensfehler ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten geltend gemacht, erfordert eine ordnungsgemäße Rüge insbesondere die genaue Bezeichnung der Aktenteile, die das FG nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt haben soll, und die Benennung der sich daraus ergebenden wesentlichen Tatumstände.
- NV: Wird mit einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, dass das FG-Urteil an einem gravierenden Rechtsanwendungsfehler leide, sind in der Beschwerdeschrift insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren substantiiert darzulegen.
- NV: Eine zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO
- BFH II B 41/25 vom 27.05.2026amtlichSteuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt1. Ob ein Familienheim vom Erwerber nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene…
- BFH I B 17/24 vom 17.12.2025amtlichVGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen PkwDie durch die Besonderheiten des Ansatzes eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils veranlasste Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH)…
- BFH XI R 25/23 vom 09.07.2025amtlichUnrichtiger Steuerausweis; Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten; Entgeltminderung; Gefährdung des Steueraufkommens; Zeitpunkt der Berichtigung1. Eine Revision kann bereits nach Verkündung (und vor Zustellung) des finanzgerichtlichen Urteils eingelegt werden. 2. Ist eine Gefährdung des…
- BFH X B 94/23 vom 09.08.2024amtlichDie Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 29.08.2024 als NV-Entscheidung abrufbar - Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen1. Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen…
- BFH X B 68, 69/23, X B 68/23, X B 69/23 vom 17.04.2024amtlichWartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten; Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV1. Wenn ein Verfahrensbeteiligter oder Prozessbevollmächtigter sich auf der Anreise zum Gerichtstermin solchen Verzögerungen ausgesetzt sieht, gegen die auch…
- BFH VIII R 33/20 vom 13.12.2022amtlichAufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen BeklagtenEin nach einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel gegen den falschen Beklagten ergangenes Urteil des FG ist auf die Revision des falschen Beklagten hin…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat