3. SenatNV

BFH, Urteil vom 24.02.2010 – III R 82/07

Kein "finanzrechtlicher Herstellungsanspruch" - Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Anschaffung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1999 ist nicht zulagenbegünstigt, wenn ein anderer Anspruchsberechtigter i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 InvZulG 1999 Investitionszulage in Anspruch nimmt .

Leitsatz

  1. NV: Die Anschaffung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1999 ist nicht zulagenbegünstigt, wenn ein anderer Anspruchsberechtigter i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 InvZulG 1999 Investitionszulage in Anspruch nimmt .
  2. NV: Ein Zulagenanspruch ergibt sich in diesen Fällen auch nicht aus zivilrechtlichen Verpflichtungen des anderen Anspruchsberechtigten oder aufgrund eines "finanzrechtlichen Herstellungsanspruchs" .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 6. Dezember 2006, Az: 5 K 228/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InvZulG
  • § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InvZulG
  • § 3 Abs. 1 S. 3 InvZulG
  • § 5 InvZulG
  • § 137 BGBRechtsgeschäftliches Verfügungsverbot

Weitere Entscheidungen zu § 137 BGB

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