3. SenatNV
BFH, Urteil vom 24.02.2010 – III R 82/07
Kein "finanzrechtlicher Herstellungsanspruch" - Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Anschaffung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1999 ist nicht zulagenbegünstigt, wenn ein anderer Anspruchsberechtigter i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 InvZulG 1999 Investitionszulage in Anspruch nimmt .
Leitsatz
- NV: Die Anschaffung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1999 ist nicht zulagenbegünstigt, wenn ein anderer Anspruchsberechtigter i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 InvZulG 1999 Investitionszulage in Anspruch nimmt .
- NV: Ein Zulagenanspruch ergibt sich in diesen Fällen auch nicht aus zivilrechtlichen Verpflichtungen des anderen Anspruchsberechtigten oder aufgrund eines "finanzrechtlichen Herstellungsanspruchs" .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 6. Dezember 2006, Az: 5 K 228/05, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InvZulG
- § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InvZulG
- § 3 Abs. 1 S. 3 InvZulG
- § 5 InvZulG
- § 137 BGBRechtsgeschäftliches Verfügungsverbot
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