3. SenatNV

BFH, Urteil vom 22.09.2011 – III R 73/10

Kein Abzug von vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

Aus dem Leitsatz

NV: Bei der Grenzbetragsprüfung sind von den Einkünften und Bezügen des Kindes weder die aus dessen Arbeitslohn erbrachten Sparbeiträge noch die Arbeitgeberbeiträge zu den vermögenswirksamen Leistungen abzuziehen.

Leitsatz

NV: Bei der Grenzbetragsprüfung sind von den Einkünften und Bezügen des Kindes weder die aus dessen Arbeitslohn erbrachten Sparbeiträge noch die Arbeitgeberbeiträge zu den vermögenswirksamen Leistungen abzuziehen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 30. September 2009, Az: 3 K 426/2007, Urteil

Zitierte Normen

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