3. SenatNV

BFH, Urteil vom 22.09.2011 – III R 73/08

Vermögenswirksame Leistungen und Belegschaftsaktien im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei der Grenzbetragsprüfung sind die Arbeitgeberbeiträge zu den vermögenswirksamen Leistungen nicht von den Einkünften und Bezügen des Kindes abzuziehen .

Leitsatz

  1. NV: Bei der Grenzbetragsprüfung sind die Arbeitgeberbeiträge zu den vermögenswirksamen Leistungen nicht von den Einkünften und Bezügen des Kindes abzuziehen .
  2. NV: Der geldwerte Vorteil beim Erwerb von Belegschaftsaktien ist bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes als Einnahme zu erfassen; er ist ungeachtet einer Sperrfrist für den Weiterverkauf mit Erlangung der Aktien zugeflossen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 31. Juli 2008, Az: 14 K 1515/07 Kg, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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