3. SenatNV

BFH, Urteil vom 24.02.2010 – III R 73/07

Ungewissheit über Wohnsitz von Kindern in Deutschland oder in Polen - Fehlende tatsächliche Festsetzungen des FG - Kostenentscheidung bei teilweisem Unterliegen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union macht es für die Gewährung von Kindergeld keinen Unterschied, ob Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in Polen haben .

Leitsatz

  1. NV: Nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union macht es für die Gewährung von Kindergeld keinen Unterschied, ob Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in Polen haben .
  2. NV: Fehlende tatsächliche Feststellungen des FG sind ein materiell-rechtlicher Fehler, den das Revisionsgericht auch ohne Rüge von Amts wegen zu beachten hat. Hat das FG die für die Gewährung von Kindergeld notwendigen tatsächlichen Feststellungen nicht getroffen, so verweist der BFH die Sache nicht an das FG zurück, vielmehr hat die Familienkasse über den Kindergeldantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des BFH erneut zu entscheiden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 18. Januar 2007, Az: 13 K 1940/05, Urteil

Zitierte Normen

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