3. SenatNV

BFH, Urteil vom 15.06.2016 – III R 57/12

Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Elternteils
ECLI: DE:BFH:2016:U.150616.IIIR57.12.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebender Großelternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er sein Enkelkind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an Senatsurteil vom 10. März…

Leitsatz

NV: Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebender Großelternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er sein Enkelkind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an Senatsurteil vom 10. März 2016 III R 62/12, BFHE 253, 236, BStBl II 2016, 616).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. November 2012 12 K 655/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 8. November 2012, Az: 12 K 655/12, Urteil

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