3. SenatNV

BFH, Urteil vom 12.09.2013 – III R 55/12

Unterhaltsleistungen des Kindsvaters als Bezüge

Aus dem Leitsatz

NV: Lebt die nicht verheiratete Tochter, für die Kindergeld begehrt wird, mit ihrem Kind und dem Kindsvater in einem Haushalt, so sind die als Bezüge zu erfassenden Unterhaltsleistungen des Kindsvaters im Einzelnen zu ermitteln. Naturalleistungen können in Anlehnung an die Sozialversicherungsentgeltverordnung geschätzt werden (Anschluss an das BFH-Urteil…

Leitsatz

NV: Lebt die nicht verheiratete Tochter, für die Kindergeld begehrt wird, mit ihrem Kind und dem Kindsvater in einem Haushalt, so sind die als Bezüge zu erfassenden Unterhaltsleistungen des Kindsvaters im Einzelnen zu ermitteln. Naturalleistungen können in Anlehnung an die Sozialversicherungsentgeltverordnung geschätzt werden (Anschluss an das BFH-Urteil vom 11. April 2013 III R 24/12, BFH/NV 2013, 1307) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 27. September 2012, Az: 2 K 34/11, Urteil

Zitierte Normen

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