3. SenatNV

BFH, Urteil vom 09.02.2012 – III R 47/08

Kindergeld: Unfähigkeit zum Selbstunterhalt eines studierenden Kindes, Nachweis der Behinderung eines Kindes

Aus dem Leitsatz

NV: Macht der Kindergeldberechtigte eine seelische Behinderung als Grund für die nichtabgeschlossene Ausbildung seines Kindes geltend, kann das FG die Frage der Behinderung nicht einfach dahinstehen lassen und stattdessen auf einen wiederholten Studienfachwechsel abstellen, ohne die Gründe für diesen weiter aufzuklären.

Leitsatz

NV: Macht der Kindergeldberechtigte eine seelische Behinderung als Grund für die nichtabgeschlossene Ausbildung seines Kindes geltend, kann das FG die Frage der Behinderung nicht einfach dahinstehen lassen und stattdessen auf einen wiederholten Studienfachwechsel abstellen, ohne die Gründe für diesen weiter aufzuklären.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 22. Dezember 2006, Az: VI 210/2006, Urteil

Zitierte Normen

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