3. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 20.02.2025 – III R 43/22

Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes
ECLI: DE:BFH:2025:U.200225.IIIR43.22.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Der Freiwillige Wehrdienst ist --anders als etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr-- kein Berücksichtigungstatbestand (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--), der für sich genommen einen Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein…

Leitsatz

  1. Der Freiwillige Wehrdienst ist --anders als etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr-- kein Berücksichtigungstatbestand (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--), der für sich genommen einen Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Kindergeldanspruch bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt, also etwa für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (Festhalten an der Rechtsprechung).
  2. Die Beendigung der Grundausbildung im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes führt nicht zu einem für den weiteren Kindergeldbezug gegebenenfalls schädlichen Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 03.11.2022 - 2 K 51/22 aufgehoben, soweit es den Kindergeldanspruch für das Kind S für den Monat März 2022 betrifft. Insoweit wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 03.11.2022 - 2 K 51/22 als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens haben der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3 zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Bremen, 3. November 2022, Az: 2 K 51/22, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 32 EStG

Challenge

Können Sie die zitierten Normen anwenden?

Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.

  1. 1
    Prüferfrage · eigene Seite

    Erläutern Sie die Ausnahme für eigene Wohnzwecke nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.

    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn die Wohnung bis zur Mitte des Vorvorjahres vermietet und erst danach selbst genutzt wurde?
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat