BFH, Urteil vom 26.07.2012 – III R 43/11
Aus dem Leitsatz
NV: Ein Betrieb, in dem aus zerkleinertem Altasphalt und Altbeton Endprodukte hergestellt werden, ist nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen, sondern dem Abschnitt "Bergbau und Gewinnen von Steinen und Erden", Unterklasse "Gewinnung von Kies und Sand". Der Senat hält an dieser Zuordnung, die er bereits…
Leitsatz
NV: Ein Betrieb, in dem aus zerkleinertem Altasphalt und Altbeton Endprodukte hergestellt werden, ist nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen, sondern dem Abschnitt "Bergbau und Gewinnen von Steinen und Erden", Unterklasse "Gewinnung von Kies und Sand". Der Senat hält an dieser Zuordnung, die er bereits in dem vom BVerfG aufgehobenen Urteil vom 25.1.2007 III R 69/06 (BFH/NV 2007, 1187) vorgenommen hat, fest, trotz der Hinweise, die das BVerfG in dem Beschluss vom 31.5.2011 1 BvR 857/07 (BVerfGE 129, 1) gegeben hat.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 6. Juli 2006, Az: 3 K 797/05, Zwischenurteil; vorgehend BFH, 25. Januar 2007, Az: III R 69/06, Urteil; vorgehend BVerfG, 31. Mai 2011, Az: 1 BvR 857/07, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InvZulG
- § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InvZulG
- § 2 Abs. 7 Nr. 3 InvZulG
- § 3 Abs. 1 S. 2 InvZulG
- Art. 19 Abs. 4 GG
Weitere Entscheidungen zu § 99 FGO
- BFH I R 5/23 vom 06.05.2026amtlichDauerverlustgeschäfte im kommunalen Querverbund - Spartenrechnung auf Ebene eines OrganträgersÜbt eine Organgesellschaft ein Dauerverlustgeschäft gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) aus, ist nach § 15 Satz 1 Nr. 5 Satz 2…
- BFH II R 38/23 vom 25.02.2026amtlichGebühren bei verbindlicher Auskunft1. Für jeden einzelnen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) 2006 kann eine Gebühr nach § 89 Abs. 3…
- BFH IV R 11/24 vom 05.02.2026amtlichRückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell; Zwischenurteil1. Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen.…
- BFH V R 10/23 vom 20.11.2025amtlichUmsatzsteuer und Transfergesellschaft1. Übernimmt ein zur Arbeitsförderung zugelassener Träger die Durchführung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit im Sinne des § 111 Abs. 3 Satz…
- BFH II R 39/21 vom 09.04.2025amtlichZwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen SteuerhinterziehungEin Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 der Abgabenordnung…
- BFH X R 26/22 vom 27.11.2024amtlichFormwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II1. Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes --UmwStG-- 2006) führt, liegt auch dann…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche