3. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, EuGH-Vorlage vom 27.09.2012 – III R 40/09
EuGH-Vorlage zur Anrechnung belgischer Familienleistungen - Anwendung von Art. 76 Abs. 1 der VO Nr. 1408/71 bei nicht gestelltem Antrag auf Leistungsgewährung im Wohnmitgliedstaat - Ermessen
Aus dem Leitsatz
Dem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt :
Leitsatz
Dem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt :
- Ist Art. 76 Abs. 2 der VO Nr. 1408/71 dahin auszulegen, dass es im Ermessen des zuständigen Trägers des Beschäftigungsmitgliedstaats steht, Art. 76 Abs. 1 der VO Nr. 1408/71 anzuwenden, wenn im Wohnmitgliedstaat der Familienangehörigen kein Antrag auf Leistungsgewährung gestellt wird?
- Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Aufgrund welcher Ermessenserwägungen kann der für Familienleistungen zuständige Träger des Beschäftigungsmitgliedstaats Art. 76 Abs. 1 der VO Nr. 1408/71 anwenden, als ob Leistungen im Wohnmitgliedstaat der Familienangehörigen gewährt würden?
- Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Inwieweit unterliegt die Ermessensentscheidung des zuständigen Trägers der gerichtlichen Kontrolle?
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 18. Mai 2009, Az: 14 K 1750/08 Kg, Urteil; nachgehend EuGH, 6. November 2014, Az: C-4/13, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 267 AEUV
- Art. 76 Abs. 1 EWGV
- Art. 76 Abs. 2 EWGV
- § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStGAnspruchsberechtigte
- § 63 Abs. 1 S. 3 EStGKinder
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