3. SenatNV

BFH, Urteil vom 18.12.2014 – III R 4/13

Kindergeld - Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zum ausländischen Recht bei Prüfung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Aus dem Leitsatz

NV: Der BFH ist bei Prüfung der Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG an die vom FG getroffenen Feststellungen zu Bestehen und Inhalt des ausländischen Rechts nicht gebunden, soweit sie auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen .

Leitsatz

NV: Der BFH ist bei Prüfung der Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG an die vom FG getroffenen Feststellungen zu Bestehen und Inhalt des ausländischen Rechts nicht gebunden, soweit sie auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 9. Juni 2011 10 K 16/11 aufgehoben. Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 9. Juni 2011, Az: 10 K 16/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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