3. SenatNV

BFH, Urteil vom 22.09.2011 – III R 35/08

Kindergeld: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der FG-Entscheidung zum ernsthaften Bemühen eines Kindes um einen Ausbildungsplatz

Aus dem Leitsatz

NV: Bei der Entscheidung des FG, ob sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, handelt es sich um eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls, die durch den BFH im Rahmen des § 118 Abs. 2 FGO nur eingeschränkt überprüfbar ist.

Leitsatz

NV: Bei der Entscheidung des FG, ob sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, handelt es sich um eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls, die durch den BFH im Rahmen des § 118 Abs. 2 FGO nur eingeschränkt überprüfbar ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 20. September 2007, Az: 10 K 10257/05 B, Urteil

Zitierte Normen

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