3. SenatNV

BFH, Urteil vom 27.02.2014 – III R 33/13

Kindergeld für verheiratetes Kind

Aus dem Leitsatz

NV: Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt eines verheirateten, nicht behinderten Kindes, für das Kindergeld begehrt wird, ist seit Januar 2012, kindergeldrechtlich nicht mehr von Bedeutung (Bestätigung des BFH-Urteils vom 17.10.2013 III R 22/13, BStBl II 2014, 257).

Leitsatz

NV: Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt eines verheirateten, nicht behinderten Kindes, für das Kindergeld begehrt wird, ist seit Januar 2012, kindergeldrechtlich nicht mehr von Bedeutung (Bestätigung des BFH-Urteils vom 17.10.2013 III R 22/13, BStBl II 2014, 257).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 20. Februar 2013, Az: 9 K 3405/12, Urteil

Zitierte Normen

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