3. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Beschluss vom 28.01.2013 – III R 32/05
Aufhebung des Vorabentscheidungsersuchens vom 22. Dezember 2011 III R 32/05 an den EuGH
ECLI: DE:BFH:2013:B.280113.IIIR32.05.0Amtlicher Entscheidungstext
Aus dem Leitsatz
Der Beschluss vom 22. Dezember 2011 III R 32/05 (BFHE 236, 131) über das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH wird aufgehoben .
Leitsatz
Der Beschluss vom 22. Dezember 2011 III R 32/05 (BFHE 236, 131) über das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH wird aufgehoben .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 6. Mai 2005, Az: 2 K 365/04, Urteil; vorgehend BFH, 22. Dezember 2011, Az: III R 32/05, EuGH-Vorlage
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 267 AEUV
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
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