3. SenatNV

BFH, Urteil vom 04.08.2011 – III R 24/09

Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein gewillkürter Beteiligtenwechsel im Rechtsmittelverfahren - Zurückverweisung an das FG

Aus dem Leitsatz

NV: Die Berücksichtigung eines über 27 (bei Behinderungseintritt nach dem 31. Dezember 2006: 25) Jahre alten behinderten Kindes setzt zwar voraus, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres eingetreten ist, nicht aber, dass auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Erreichen dieser Altersgrenze vorgelegen hat…

Leitsatz

NV: Die Berücksichtigung eines über 27 (bei Behinderungseintritt nach dem 31. Dezember 2006: 25) Jahre alten behinderten Kindes setzt zwar voraus, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres eingetreten ist, nicht aber, dass auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Erreichen dieser Altersgrenze vorgelegen hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2011 III R 61/08, BFH/NV 2011, 1947).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 26. Juni 2008, Az: 5 K 288/08 (Kg), Urteil; nachgehend BFH, 21. März 2013, Az: VI B 155/12, Beschluss

Zitierte Normen

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