3. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 27.10.2021 – III R 19/19

Kindergeld; Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum Selbstunterhalt
ECLI: DE:BFH:2021:U.271021.IIIR19.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen.

Leitsatz

  1. Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen.
  2. Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den dem Grunde nach Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.01.2018 - 12 K 4010/16 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 23. Januar 2018, Az: 12 K 4010/16 Kg, Urteil

Zitierte Normen

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