3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.12.2016 – III B 97/16

Verletzung des rechtlichen Gehörs
ECLI: DE:BFH:2016:B.211216.IIIB97.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Finanzgericht seine Rechtsansicht auf eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid stützt, tatsächlich aber eine solche vorlag und der Kläger sich im Klageverfahren auf die vorliegende Rechtsbehelfsbelehrung als Indiz für eine vollständige Bescheidung seines Kindergeldantrags berufen hatte. Mit…

Leitsatz

NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Finanzgericht seine Rechtsansicht auf eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid stützt, tatsächlich aber eine solche vorlag und der Kläger sich im Klageverfahren auf die vorliegende Rechtsbehelfsbelehrung als Indiz für eine vollständige Bescheidung seines Kindergeldantrags berufen hatte. Mit einer derartigen prozessualen Wendung muss der Kläger nicht rechnen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 26. Mai 2016 6 K 194/14 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Hamburg zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 26. Mai 2016, Az: 6 K 194/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 96 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat