3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.06.2016 – III B 95/15

Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in den Haushalt nur eines Elternteils - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

Aus dem Leitsatz

NV: Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wird nicht hinreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer zwar geltend macht, dass er die vom Gesetzgeber im Rahmen des § 64 Abs. 2 EStG gewählten Kriterien zur Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten für verfehlt hält, sich insoweit aber weder hinreichend mit der gesetzlichen Regelung noch mit…

Leitsatz

NV: Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wird nicht hinreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer zwar geltend macht, dass er die vom Gesetzgeber im Rahmen des § 64 Abs. 2 EStG gewählten Kriterien zur Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten für verfehlt hält, sich insoweit aber weder hinreichend mit der gesetzlichen Regelung noch mit dem verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab auseinandersetzt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. August 2015 12 K 3388/14 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 25. August 2015, Az: 12 K 3388/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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