3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.02.2017 – III B 93/16

Kindergeldanspruch von Eltern für ihre verheirateten behinderten Kinder
ECLI: DE:BFH:2017:B.150217.IIIB93.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eltern erhalten kein Kindergeld, wenn ihr verheiratetes behindertes Kind gegenüber dem Ehegatten einen Unterhaltsanspruch hat, der für den vollständigen Unterhalt des Kindes ausreicht und kein weiterer Berücksichtigungstatbestand nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG vorliegt .

Leitsatz

  1. NV: Eltern erhalten kein Kindergeld, wenn ihr verheiratetes behindertes Kind gegenüber dem Ehegatten einen Unterhaltsanspruch hat, der für den vollständigen Unterhalt des Kindes ausreicht und kein weiterer Berücksichtigungstatbestand nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG vorliegt .
  2. NV: Mangels sachlicher Änderung von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ist auch nach Wegfall des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, der gegenüber dem Ehegatten bestehende Unterhaltsanspruch zu berücksichtigen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. Mai 2016 5 K 203/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 19. Mai 2016, Az: 5 K 203/15, Urteil

Zitierte Normen

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