3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.02.2014 – III B 87/13

Kein Kindergeld für ein wegen einer AStA-Tätigkeit vom Studium beurlaubtes Kind

Aus dem Leitsatz

NV: Für ein Kind, das sich wegen einer Tätigkeit im Allgemeinen Studentenausschuss vom Studium hat beurlauben lassen und deshalb seine universitäre Berufsausbildung unterbricht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld .

Leitsatz

NV: Für ein Kind, das sich wegen einer Tätigkeit im Allgemeinen Studentenausschuss vom Studium hat beurlauben lassen und deshalb seine universitäre Berufsausbildung unterbricht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 20. Juni 2013, Az: 1 K 105/12, Urteil

Zitierte Normen

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