3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.01.2014 – III B 86/13

Umfang der Hinweispflicht des Finanzgerichts

Aus dem Leitsatz

NV: Lehnt die Familienkasse in ihrer Erwiderung auf das Klagebegehren die Anerkennung bestimmter Aufwendungen mangels hinreichender Nachweise ab und geht der Kläger daraufhin selbst noch auf die Abgrenzung zwischen ausbildungs- und freizeitorientierten Aufwendungen ein, bedarf es im Hinblick auf die bislang unzureichende Nachweisführung keines zusätzlichen…

Leitsatz

NV: Lehnt die Familienkasse in ihrer Erwiderung auf das Klagebegehren die Anerkennung bestimmter Aufwendungen mangels hinreichender Nachweise ab und geht der Kläger daraufhin selbst noch auf die Abgrenzung zwischen ausbildungs- und freizeitorientierten Aufwendungen ein, bedarf es im Hinblick auf die bislang unzureichende Nachweisführung keines zusätzlichen Hinweises des Finanzgerichts gegenüber dem sach- und fachkundig vertretenen Kläger, da die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen auf der Hand liegt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 24. Juni 2013, Az: 5 K 2018/2008, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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