3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.01.2011 – III B 86/10

Haushaltsaufnahme eines Pflegekindes

Aus dem Leitsatz

NV: Hat das FG die Haushaltsaufnahme eines Pflegekindes, das in einem Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Haus der Pflegeeltern lebt, aufgrund einer tatsächlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls bejaht, so ist die Revision nicht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zuzulassen, ob bei einer Wohnung des Pflegekindes in einem Nachbarhaus…

Leitsatz

NV: Hat das FG die Haushaltsaufnahme eines Pflegekindes, das in einem Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Haus der Pflegeeltern lebt, aufgrund einer tatsächlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls bejaht, so ist die Revision nicht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zuzulassen, ob bei einer Wohnung des Pflegekindes in einem Nachbarhaus von einer Haushaltsaufnahme gesprochen werden kann .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 23. April 2010, Az: 6 K 1539/2008, Urteil

Zitierte Normen

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