3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.07.2013 – III B 8/12

Rüge unterlassener Aktenbeiziehung und unzutreffender Würdigung einer Zeugenaussage

Aus dem Leitsatz

1. NV: Wird die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gerügt, weil das FG unterlassen habe, vom Amts wegen Akten beizuziehen, setzt eine schlüssige Rüge u.a. die Darlegung voraus, warum ein in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus eine entsprechende Aktenbeiziehung beantragt hat.

Leitsatz

  1. NV: Wird die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gerügt, weil das FG unterlassen habe, vom Amts wegen Akten beizuziehen, setzt eine schlüssige Rüge u.a. die Darlegung voraus, warum ein in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus eine entsprechende Aktenbeiziehung beantragt hat.
  2. NV: Mit der Rüge, das FG habe eine Zeugenaussage unzutreffend und nicht hinreichend gewürdigt, wird kein Verfahrensmangel geltend gemacht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 7. Dezember 2011, Az: 15 K 1691/09 E,F, Urteil

Zitierte Normen

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