3. SenatNV
BFH, Beschluss vom 09.12.2011 – III B 67/11
Rüge überlanger Verfahrensdauer in Kindergeldsachen - Darlegung von Zulassungsgründen
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Rüge der überlangen Verfahrensdauer erfordert Ausführungen dazu, inwieweit das angefochtene Urteil bei einer Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt anders ausgefallen wäre.
Leitsatz
- NV: Die Rüge der überlangen Verfahrensdauer erfordert Ausführungen dazu, inwieweit das angefochtene Urteil bei einer Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt anders ausgefallen wäre.
- NV: Hat der Kläger die Nichtvernehmung von Zeugen nicht gerügt, kann er sich nicht im Nachhinein darauf berufen, durch die Verfahrensdauer sei es zu einem Verlust von Beweismitteln gekommen.
- NV: Auch wenn der EGMR Art. 6 EMRK in Kindergeldsachen für anwendbar erklärt hat, kommt es für die Frage, ob die Revision wegen einer überlangen Verfahrensdauer zuzulassen ist, allein darauf an, ob dem FG ein Verfahrensfehler unterlaufen ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 3. März 2011, Az: 10 K 537/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 6 MRK
- Art. 19 Abs. 4 GG
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 295 ZPO
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGORevision
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