3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.12.2010 – III B 54/09

Kein Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

Aus dem Leitsatz

NV: Die Beschlüsse Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19.9.1980 (nicht veröffentlicht) sowie Nr. 3/80 des Assoziationsrats vom 19.9.1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige…

Leitsatz

NV: Die Beschlüsse Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19.9.1980 (nicht veröffentlicht) sowie Nr. 3/80 des Assoziationsrats vom 19.9.1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige (AblEG 1983, Nr. C 110/60) sind nicht auf Deutsche anzuwenden, die die türkische Staatsangehörigkeit nicht mehr besitzen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 25. Februar 2009, Az: 3 K 524/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 10 Abs. 1 EWGAssRBes 1/80
  • Art. 2 EWGAssRBes 3/80
  • Art. 3 Abs. 1 EWGAssRBes 3/80

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