3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.09.2012 – III B 53/12

Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Ermittlungspflicht des FG - Rechtliches Gehör

Aus dem Leitsatz

NV: Ein zur Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO führender Verstoß des Finanzgerichts gegen den klaren Inhalt der Akten liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den Vorstellungen eines Beteiligten gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint. Insoweit würde es sich um materiell-rechtliche…

Leitsatz

NV: Ein zur Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO führender Verstoß des Finanzgerichts gegen den klaren Inhalt der Akten liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den Vorstellungen eines Beteiligten gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint. Insoweit würde es sich um materiell-rechtliche Fehler handeln, die grundsätzlich nicht zu einer Revisionszulassung führen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 19. Januar 2012, Az: 13 K 13406/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 96 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat