3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.11.2011 – III B 48/11

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits erfolgter Klärung der Rechtsfrage durch den BFH - Zeitlicher Regelungsumfang eines nicht angefochtenen Kindergeld-Ablehnungsbescheids

Aus dem Leitsatz

1. NV: Hat der BFH bereits über die Rechtsfrage entschieden, ist für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung u.a. auszuführen, weshalb eine erneute oder weitere Entscheidung für erforderlich gehalten wird .

Leitsatz

  1. NV: Hat der BFH bereits über die Rechtsfrage entschieden, ist für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung u.a. auszuführen, weshalb eine erneute oder weitere Entscheidung für erforderlich gehalten wird .
  2. NV: Nach der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass sich die Bindungswirkung eines nicht angefochtenen Kindergeld-Ablehnungsbescheids auf die Vergangenheit und den Monat seiner Bekanntgabe erstreckt, es sei denn, er enthält eine Einschränkung seines zeitlichen Regelungsbereichs .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 31. Januar 2011, Az: 9 K 1397/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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